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MwSt-Sätze in Rumänien
| Satz | Art | Gilt für |
|---|---|---|
| 21% | Standard | Die meisten Waren und Dienstleistungen |
| 11% | Ermäßigt | Grundnahrungsmittel und Trinkwasser, Human- und Tierarzneimittel, touristische Beherbergung, Restaurant- und Cateringdienste (ohne alkoholische Getränke), Bücher, Lehrbücher, Zeitungen und Zeitschriften, Brennholz |
Sätze gültig seit 1. August 2025 (Gesetz 141/2025). Zuvor betrugen die Sätze 19% (Standard) sowie 9% und 5% (ermäßigt).
Häufig gestellte Fragen
Um MwSt. zu einem Nettobetrag hinzuzufügen, multiplizieren Sie ihn mit dem MwSt-Satz (z. B. 21% = ×0,21) und addieren das Ergebnis zum Betrag. Um den Bruttobetrag direkt zu erhalten, multiplizieren Sie den Nettobetrag mit (1 + Satz), also ×1,21 beim Standardsatz.
Seit dem 1. August 2025 hat Rumänien zwei MwSt-Sätze: 21% (Standard, für die meisten Waren und Dienstleistungen) und 11% (ermäßigt, für Lebensmittel, Trinkwasser, Arzneimittel, touristische Beherbergung, Restaurants und Catering, Bücher und Presse). Die früheren Sätze von 19%, 9% und 5% gelten nicht mehr.
Teilen Sie den Bruttobetrag durch (1 + MwSt-Satz). Beim Standardsatz: Bruttobetrag ÷ 1,21. Beim ermäßigten Satz: Bruttobetrag ÷ 1,11. Die Differenz zum Ausgangsbetrag ist der MwSt-Betrag.
21% ist der Standardsatz und gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen. 11% ist der ermäßigte Satz und gilt für eine begrenzte Liste wesentlicher Güter und Dienstleistungen: Lebensmittel, Wasser, Arzneimittel, touristische Beherbergung, Restaurants, Bücher und Presse.
Grundnahrungsmittel (einschließlich Trinkwasser), Human- und Tierarzneimittel, touristische Beherbergung (Hotels, Pensionen), Restaurant- und Cateringdienste (ohne alkoholische Getränke), Bücher, Lehrbücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie Brennholz für Haushalte.
Seit dem 1. August 2025 hat ein finanzpolitisches Reformpaket (Gesetz 141/2025) den Standardsatz von 19% auf 21% angehoben und die beiden ermäßigten Sätze (9% und 5%) zu einem einzigen ermäßigten Satz von 11% zusammengeführt.
Dieser Rechner dient nur zur Information und hat keinen offiziellen steuerlichen Wert. Bei komplexen Fällen (Ist-Besteuerung, innergemeinschaftliche Geschäfte, Befreiungen) wenden Sie sich an einen Steuerberater oder die ANAF.